zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Rothe

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017

Kurzkommentar

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3453-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Rothe - Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017

§ 9 Krankenurlaube und Heimaufenthalte

Heinz Rothe

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.
Kur gilt als Krankenstand
1-4

1. Kur gilt als Krankenstand

1

Nach ständiger Rechtsprechung des OGH liegt bei den hier genannten Krankenurlauben und Heimaufenthalten (damit sind Kur- und Heilstättenaufenthalte gemeint) eine Dienstverhinderung im Sinne des § 8 Abs. 1 AngG vor.

2

Der Kuraufenthalt ist damit einem Krankenstand gleich zu halten. Dabei können die im EFZG (§ 2 Abs. 2) enthaltenen Hinweise analog herangezogen werden (Drs, Zeller Kommentar, § 8 AngG Rz. 19).

3

Voraussetzung für einen Entgeltfortzahlungsanspruch ist, dass der Kuraufenthalt von der Krankenkasse bestätigt wird.

4

Die im Ang-KV erwähnte Nichtanrechnung auf Urlaubsansprüche ergibt sich auch aus § 4 Abs. 2 UrlG.

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.