Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017
3. Aufl. 2017
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§ 4 Arbeitszeit
Übersicht
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1. | Grundsätzliches | 1–6 | |
2. | Pausen | 7–10 | |
3. | Abweichende Normalarbeitszeiten beim Beschäftiger | 11 | |
A. | Erhöhte Arbeitszeit beim Beschäftiger | 12–21 | |
B. | Verminderte Arbeitszeit beim Beschäftiger | 22, 23 | |
4. | Arbeitszeitverteilung | 24–26 | |
5. | 24. und 31. Dezember | 27–29 | |
6. | Wochenfreizeit für Jugendliche | 30–32 |
1. Grundsätzliches
1
Die umfangreichen Arbeitszeitregelungen des Ang-KV werden in einem Praxiskommentar für Überlasser nur in den für diese Branche relevanten Punkten angesprochen. Dabei ist zu differenzieren, ob Arbeitszeitbestimmungen
für die „eigenbeschäftigten“ Angestellten (Disponenten, Kundenberater, Buchhaltungskräfte, Lohnverrechner, Filialleiter etc.) oder
für die überlassenen Angestellten gelten.
2
Der Ang-KV verkürzt für Betriebe, die dem Berufszweig der Arbeitskräfteüberlasser im Fachverband der gewerblichen Dienstleister angehöhren die gesetzliche Normalarbeitszeit auf wöchentlich 38,5 Stunden.
Diese verkürzte Wochenarbeitszeit gilt sowohl für die im Überlasserbetrieb selbst beschäftigten Angestellten als auch für die Überlassungskräfte in überlassungsfreien Zeiten.
3
Nach § 10 Abs. 3 AÜG gelten während der Zeit der Überlassung die arbeitszeitrechtlichen Regelungen der im Beschäftigerbetrieb ...