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Rothe

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017

Kurzkommentar

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3453-1

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Dokumentvorschau
Rothe - Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017

XIX. Verfall von Ansprüchen

Heinz Rothe

Übersicht


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1.
Grundsätzliches
1–4
2.
Verfall
5
A.
Verfall bestimmter Ansprüche
6–10
B.
Schriftliche Geltendmachung
11, 12
C.
Sechsmonatige Frist
13–16
3.
Verzichtserklärung
17–22

1. Grundsätzliches

1

Der AÜ-KV betont einleitend ausdrücklich die Geltung der gesetzlichen Vorschriften.

Arbeitsrechtliche Ansprüche verjähren nach § 1486 Z 5 ABGB grundsätzlich nach Ablauf von drei Jahren.

Auch für die Rückforderung zu Unrecht geleisteter Entgelte, also für Forderungen des Arbeitgebers an den Arbeiter betont der AÜ-KV die dreijährige Verjährungsfrist.

Die längere 30-jährige Verjährungsfrist (§ 1478 ABGB) hat nur im Zusammenhang mit der Ausstellpflicht eines Dienstzeugnisses praktische Bedeutung.

2

Durch den Hinweis auf die gesetzlichen Vorschriften werden andere, von drei Jahren abweichende gesetzliche Verjährungsfristen durch den AÜ-KV nicht berührt. Dazu gehören beispielsweise die sechsmonatige Frist für die gerichtliche Geltendmachung von Kündigungsentschädigungen oder die sechsmonatige vom Arbeitgeber einzuhaltende Frist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz bei leichter Fahrlässigkeit (§ 6 DNHG).

3

Die gesetzlichen Verjährungsregeln des ABGB sind nicht zwingend und könnten grundsätzlich...

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017

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