Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017
3. Aufl. 2017
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XVa. Weiterbildung
Übersicht
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1. | Lehrabschlussprüfung | 1 | |
2. | Ausbildungsmaßnahmen | 2 |
1. Lehrabschlussprüfung
1
Da in einem Überlasserbetrieb eine Lehrausbildung lediglich im Angestellten-Beruf „Personaldienstleister“ möglich ist, wird diese Regelung nur für Arbeiter in Frage kommen, die z.B. während der Beschäftigungsdauer eine vom SWF geförderte Facharbeiterausbildung absolvieren.
2. Ausbildungsmaßnahmen
2
Nur für gesetzlich vorgeschriebene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ist eine bezahlte Freistellung von acht Stunden pro Arbeitsjahr vorgesehen. Derartige Weiterbildungsvorschriften ergeben sich für Pflege- und Betreuungsberufe aus dem Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz (GuKG).
Voraussetzung für den bezahlten Freistellungsanspruch ist eine mindestens dreimonatige Betriebszugehörigkeit beim Überlasser.