Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017
3. Aufl. 2017
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IX. Mindestlöhne
Übersicht
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1. | Grundsätzliches | 1–2 | |
2. | Mindestlohn/Grundlohn (Mindeststundenlöhne) | 3–6 | |
A. | Einstufungsgrundsätze | 7–19 | |
B. | Merkmale der Beschäftigungsgruppen | 20–55 | |
3. | Überlassungslohn | ||
A. | Grundsätzliches | 56–58a | |
B. | Referenzverbände, Referenzlohn | 59–70 | |
C. | Entfall der Referenzlöhne | 71–76 | |
D. | Referenzlohn trotz Montageüberlassung, Referenzzuschlag bei Akkordarbeit | 77–79 | |
4. | Überlassungsfreie Stehzeiten | 80–83 | |
5. | Istlohnerhöhung/Aufrechterhaltung der Überzahlung | 84–88 |
1. Grundsätzliches
1
Seit dem Inkrafttreten des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes wurde intensiv über die Interpretation des § 10 AÜG diskutiert.
Während die Frage des Überlassungsentgelts nach § 10 Abs. 3 AÜG relativ rasch entschieden wurde (für viele , DRdA 2001, 343 mit Anm. Weiss) war die Frage nach dem überlassungsunabhängigen Entgelt des § 10 Abs. 1 AÜG, also die Frage nach der Höhe des „angemessenen, ortsüblichen“ Entgelts lange umstritten und auch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des AÜ-KV noch im Gang (siehe , infas 2005, A 51 = DRdA 2005, 406 mit Anm. Geppert).
2
Der AÜ-KV beendete mit Abschnitt IX Punkt 5 diese Diskussion.
Durch die vollständige Bezahlung des Mindestlohnes/Grundlohnes (Pkt. 1 und 2), unter Beachtung der Bestimmungen über das Überl...