Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017
3. Aufl. 2017
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S. VIIVorwort zur 3. Auflage
Maßgebliche normative Änderungen in den Kollektivverträgen für die Arbeiter und Angestellten mussten nicht berücksichtigt werden, da im Wesentlichen nur die Mindestlöhne und Mindestgehälter angepasst wurden. Die seit dem Erscheinen der 2. Auflage im Jahr 2013 ergangene Rechtsprechung wurde bei der Kommentierung berücksichtigt und eingearbeitet. Die Anhänge „AÜG“ und Auszüge aus dem „LSD-BG“ sind auf dem aktuellen Stand.
Graz, im Februar 2017
Heinz Rothe
Vorwort zur 1. Auflage
Der mit in Kraft getretene Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (AÜ-KV) ist das Ergebnis schwieriger und langwieriger Verhandlungen. Der gefundene Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen beendete langjährige Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten insbesondere zu Entgeltfragen.
Auch der zunehmenden Bedeutung der Überlasser-Branche im Wirtschaftsleben wurde durch einen eigenen Kollektivvertrag Rechnung getragen. Während im Jahr 1998 nur 742 Überlasserbetriebe insgesamt 20.772 Überlassungskräfte beschäftigten, waren es zuletzt (Stichtag Juli 2009) 1.869 Betriebe mit 57.230 überlassenen Arbeitskräften (Quelle: bmask.gv...