Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
2. Aufl. 2013
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I. Kollektivvertragspartner
Nach dem Organisationsrecht der Wirtschaftskammer Österreich ist für Arbeitskräfteüberlasser eine eigene Fachgruppe (auf Bundesländerebene) bzw. ein Fachverband (auf Bundesebene) nicht vorgesehen. Die Arbeitskräfteüberlasser werden der Fachgruppe/dem Fachverband „Gewerbliche Dienstleister“ zugeordnet und bilden dort eine sog. Berufsgruppe. Kollektivvertragsfähiger Abschlusspartner im Sinne des § 4 ArbVG ist demnach der „Fachverband der gewerblichen Dienstleister“.
Auf der Seite der Interessenvertretung der Arbeitnehmer, also innerhalb des ÖGB, ergaben sich im Hinblick auf die vielfältigen Einsätze überlassener Arbeitskräfte auch unterschiedliche Zuständigkeiten. Erhebungen ergaben überwiegende Überlassungen in die Metallbranche, so dass durch einen Beschluss des ÖGB-Präsidiums vom die Gewerkschaft Metall-Textil mit der Vertretung dieser Arbeitnehmergruppe beauftragt wurde.
Ab November 2009 nennt sich die aus der GMTN (Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung) und der GdC (Gewerkschaft der Chemiearbeiter) fusionierte Gewerkschaft PRO-GE (Produktionsgewerkschaft). Die Kollektivvertragsfähigkeit der Vorgängergewerkschaften ist auf die PRO-GE übergegangen (Bundesein...