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Rothe

Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

Kurzkommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2231-6

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Rothe - Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

§ 19. Lehrlingsentschädigungen


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1.
Lehrlingsentschädigung bei mangelndem Schulerfolg
1, 2
2.
Prämien für geförderte Lehrverhältnisse
1- 5

1. Lehrlingsentschädigung bei mangelndem Schulerfolg

1

Zur Entlohnungsfrage im Falle einer nachgeholten Berufsschulprüfung hat der OGH in seiner Entscheidung vom , 9 ObA 41/04, ARD 5519/3/2004 Stellung genommen. Der Sinn des ersten Absatzes besteht darin, für Schüler einen Ansporn zu setzen, das Lernziel zu erreichen, nicht aber, dem Lehrberechtigten eine Kostenersparnis zu verschaffen.

2

Schafft daher der Lehrling in dem auf das vorgesehene Berufsschuljahr folgenden Lehrjahr die Aufstiegsprüfung für das mit dem Lehrjahr korrespondierende Berufsschuljahr, gebührt ab der auf den erfolgreichen Prüfungsabschluss folgenden Lohnperiode die höhere Lehrlingsentschädigung. Eine rückwirkende Lohnerhöhung wird ausgeschlossen.

2. Prämien für geförderte Lehrverhältnisse

3

§ 19c BAG sieht eine Reihe von Beihilfen für die betriebliche Ausbildung von Lehrlingen vor. Näheres ist den Förderrichtlinien zu entnehmen, die unter nachstehender Internetadresse einsehbar sind: http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?angid=1&docid=885933&stid=414085

4

Nur bei einer geförderten Lehrlingsausb...

Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

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