Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
2. Aufl. 2013
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§ 17. Verwendungsgruppen und Mindestgrundgehälter
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1. | Dienstvertragliche Einstufung . | ||
A. | Die richtige Einreihung in die Verwendungsgruppen I bis VI . | ||
B. | Vordienstzeiten | ||
C. | Voraussetzung für die Anrechnung von Vordienstzeiten | ||
2. | Vorrückung und KV-Erhöhung | ||
3. | Höherreihung bzw. Umstufung | ||
4. | Aliquotierung bei Ein- und Austritt | ||
5. | Entlohnung/Einstufung während der Überlassung | ||
6. | Überlassungsfreie Zeiten und „Stehzeiten“ der Angestellten |
1. Dienstvertragliche Einstufung
1
Die Einreihung in die Verwendungsgruppen erfolgt durch die Firmenleitung allenfalls durch Mitwirkung des Betriebsrats.
2
Für die Einreihung gilt der Grundsatz, dass die Einstufung in die Verwendungsgruppen nach der Art ihrer vorwiegend ausgeübten Tätigkeit zu erfolgen hat.
Dienstzettel/Dienstvertrag
3
Die Einreihung, die Anzahl der angerechneten Verwendungsgruppenjahre und die Höhe des Gehalts sowie alle weiterhin eintretenden Veränderungen sind dem Angestellten im Dienstzettel zu bestätigen. Näheres zur Dienstzettelpflicht findet sich in den Anmerkungen zu Abschn. IV Rz. 9-12 Arbeiter-KV. Ein Dienstzettelmuster findet sich in Anhang I.
4
Hilfreich ist es, wenn im Zusammenhang mit angerechneten Verwendungsgruppenjahren der Ze...