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Rothe

Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

Kurzkommentar

2. Aufl. 2013

Print-ISBN: 978-3-7073-2231-6

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Rothe - Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

§ 14. Telearbeitsplatz


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1.
Grundsätzliches
1- 8
2.
Arbeitszeit bei Telearbeit
9- 12
3.
Arbeitsmittel und Sonstiges
13- 15
4.
Kündigung der Telearbeit
16- 18
5.
Anhang 2

1. Grundsätzliches

1

Der Ang-KV versucht den Trend zur Telearbeit zu berücksichtigen und zumindest ansatzweise rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Detaillierte Ausführungen zur Telearbeit finden sich insbesondere bei Melzer-Azodanloo , Telearbeitsrecht [2001] m.w.H.

Regelmäßige Telearbeit

2

Voraussetzung für das Vorliegen eines Telearbeitsplatzes i.S.d. Ang-KV ist, dass der Arbeitnehmer regelmäßig Teile seiner Arbeitszeit am Telearbeitsplatz insbesondere in seiner Wohnung erbringt. Bei gelegentlicher Telearbeit wird man die Bestimmungen analog anwenden.

Schriftliche Vereinbarung

3

Der Ang-KV verlangt für die Zulässigkeit der Telearbeit die Schriftlichkeit der Vereinbarung (siehe Anhang 2) über die wesentlichen Rahmenbedingungen: Ort, Erreichbarkeit, Arbeitsmittel, Aufwandsentschädigungen.

4

Die Beschäftigung an einem Telearbeitsplatz ist sowohl von Seiten des Angestellten als auch des Arbeitgebers freiwillig.

Kein freier Dienstvertrag

5

Der Hinweis, dass der arbeitsrechtliche Status des Dienstnehmers durch die Vereinbarung der Telearbeit keine Änd...

Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

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