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Rothe

Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

Kurzkommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2231-6

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Dokumentvorschau
Rothe - Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

§ 5. Überstunden-, Sonn- und Feiertagsarbeit


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1.
Überlassene Angestellte
1- 3
2.
Angestellte, die im Überlasserbetrieb beschäftigt werden
4- 8
3.
Entlohnung der Überstunden
8a- 19
4.
Sonn- und Feiertagsarbeit
20- 25
5.
Mehrarbeit ohne Zuschlag
26, 27
6.
Überstundenpauschale
28- 31
7.
Zeitausgleich
32- 36
8.
Verfall der Überstundenentlohnung
37- 43
9.
Urlaubsentgelt und Überstunden
44, 45

1. Überlassene Angestellte

1

Wie bei allen Arbeitszeitfragen ist auch hier zu unterscheiden, ob die Angestellten überlassen oder im eigenen Überlasserbetrieb eingesetzt werden.

Nach § 10 Abs. 3 AÜG und § 4 Abs. 3 Ang-KV gelten während der Zeit der Überlassung die arbeitszeitrechtlichen Regelungen des im Beschäftigerbetrieb auf vergleichbare Arbeitnehmer anzuwendenden Kollektivvertrags (Beschäftiger-KV), die dort geltenden gesetzlichen Regelungen und die sonstigen verbindlichen Bestimmungen allgemeiner Art (Arbeitszeit-Betriebsvereinbarungen, nicht aber „Betriebsübungen“, vgl § 4 Rz. 3) auch für die überlassenen Arbeitnehmer.

2

Die Beurteilung, was als Normalarbeitszeit, was als kollektivvertragliche Mehrarbeit oder als Überstunde gilt, richtet sich ausschließlich nach den Arbeitszeitregelungen für die vergleichbare Stammbelegschaft im Beschäftigerbetrieb. Die Entlohnun...

Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

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