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Rothe

Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

Kurzkommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2231-6

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Dokumentvorschau
Rothe - Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

§ 4. Arbeitszeit


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1.
Grundsätzliches
1- 6
2.
Pausen
7- 10
3.
Abweichende Normalarbeitszeiten beim Beschäftiger
A.
Erhöhte Arbeitszeit beim Beschäftiger
12- 21
B.
Verminderte Arbeitszeit beim Beschäftiger
22, 23
4.
Arbeitszeitverteilung
24- 26
5.
24. und 31. Dezember
27- 29
6.
Wochenfreizeit für Jugendliche
30- 32

1. Grundsätzliches

1

Die umfangreichen Arbeitszeitregelungen des Ang-KV werden in einem Praxiskommentar für Überlasser nur in den für diese Branche relevanten Punkten angesprochen. Dabei ist zu differenzieren, ob Arbeitszeitbestimmungen

  • für die „eigenbeschäftigten“ Angestellten (Disponenten, Kundenberater, Buchhaltungskräfte, Lohnverrechner, Filialleiter etc.) oder

  • für die überlassenen Angestellten gelten.

2

Der Ang-KV verkürzt für Betriebe, die dem Berufszweig der Arbeitskräfteüberlasser im Fachverband der gewerblichen Dienstleister angehöhren die gesetzliche Normalarbeitszeit auf wöchentlich 38,5 Stunden.

Diese verkürzte Wochenarbeitszeit gilt sowohl für die im Überlasserbetrieb selbst beschäftigten Angestellten als auch für die Überlassungskräfte in überlassungsfreien Zeiten.

3

Nach § 10 Abs. 3 AÜG gelten während der Zeit der Überlassung die arbeitszeitrechtlichen Regelungen der im Beschäftigerbetrieb auf vergleichbare Arbeitnehmer anzuw...

Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

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