zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Rothe

Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

Kurzkommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2231-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Rothe - Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

XIX. Verfall von Ansprüchen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.
Grundsätzliches
1- 4
2.
Verfall
5
A.
Verfall bestimmter Ansprüche
6- 10
B.
Schriftliche Geltendmachung
11, 12
C.
Sechsmonatige Frist
13- 16
3.
Verzichtserklärung
17- 22

1. Grundsätzliches

1

Der AÜ-KV betont einleitend ausdrücklich die Geltung der gesetzlichen Vorschriften.

Arbeitsrechtliche Ansprüche verjähren nach § 1486 Z 5 ABGB grundsätzlich nach Ablauf von drei Jahren.

Auch für die Rückforderung zu Unrecht geleisteter Entgelte, also für Forderungen des Arbeitgebers an den Arbeiter betont der AÜ-KV die dreijährige Verjährungsfrist.

Die längere 30-jährige Verjährungsfrist (§ 1478 ABGB) hat nur im Zusammenhang mit der Ausstellpflicht eines Dienstzeugnisses praktische Bedeutung.

2

Durch den Hinweis auf die gesetzlichen Vorschriften werden andere, von drei Jahren abweichende gesetzliche Verjährungsfristen durch den AÜ-KV nicht berührt. Dazu gehören beispielsweise die sechsmonatige Frist für die gerichtliche Geltendmachung von Kündigungsentschädigungen oder die sechsmonatige vom Arbeitgeber einzuhaltende Frist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz bei leichter Fahrlässigkeit (§ 6 DNHG).

3

Die gesetzlichen Verjährungsregeln des ABGB sind nicht zwingend und könnten grundsätzlich durch Einzelvertrag oder ...

Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.