Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
2. Aufl. 2013
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Anhang IV
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1. | Ergänzende Protokolle | ||
2. | Gemeinsame Einrichtung | ||
A. | Verpflichtung zur Weiterbildung der Arbeiter | ||
B. | Mindestaufwendungen | ||
C. | Nachweise, Kontrolle und Sanktionen | ||
D. | Förderungen |
1. Ergänzende Protokolle
1
Die Bestimmung des Abschnitts XVa wurde mit in den AÜ-KV eingefügt.
Die Protokolle zeigen, dass um die dauerhafte Verankerung in den AÜ-KV und die legistisch angestrebten Ziele nach wie vor gerungen wird.
Irgendeine normative Wirkung ist aus den Protokollen nicht abzuleiten.
2
Protokoll vom
Die Kollektivvertragspartner kommen überein, gemeinsam bei der gesetzgebenden Körperschaft des Bundes die erforderlichen legistischen Maßnahmen zu initiieren, die eine gesicherte und vereinfachte Beitragseinnahme und deren Kontrolle gewährleisten. Ferner soll erzielt werden, dass Arbeitnehmerbeiträge zur Weiterbildungsförderung von Lohnsteuer und SV-Beiträgen befreit werden.
Mit dem Erreichen der legistischen Maßnahmen wird ein AN -Beitrag von € 1,- pro Monat eingeführt und der Arbeitgeberbeitrag steigt auf € 3,- / 1,50,-. Die Regelung über die Weiterbildungsförderung ist bis befristet und tritt außer Kraft, wenn die legistischen Maßnahmen bezüglich der Befreiung...