Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
2. Aufl. 2013
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Anhang III
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1. | Anhänge und Protokolle | ||
A. | Grundsätzliches | ||
B. | Einbeziehung von Überstunden | ||
C. | Durchschnittsberechnung. | ||
2. | Andere Entgeltfälle | ||
Grundsätzliches | |||
Familiäre Angelegenheiten | |||
Sonstige Gründe | |||
3. | Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigung, Pflegeberufe |
1. Entgeltanspruch bei Erkrankung
A. Grundsätzliches
1
Dieser Abschnitt nimmt nicht auf alle entgeltpflichtigen Abwesenheiten der Arbeitnehmer Bezug, sondern enthält spezielle Regelungen zur Entgeltberechnung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), einen bezahlten „Bildungsfreistellungsanspruch“ für Pflege- und Betreuungsberufe, einen allgemeinen Hinweis auf das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) und umfassende Regelungen zu den persönlich wichtigen Verhinderungsgründen.
Auf die gesetzlichen Regelungen des EFZG zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Dauer der Entgeltfortzahlungsansprüche, zur Höhe des fortzuzahlenden Entgelts, zur Differenzierung bei „normaler“ Erkrankung und Arbeitsunfall wird verwiesen.
2
Kleinbetriebe (bis zu 50 regelmäßig beschäftigte Arbeitnehmer) können für einen Teil des nach dem EFZG fortgezahlten Entgelts Rückerstattungsansprüche nach § 53b ASVG bei der AUVA stellen.
B. Einbeziehung von Überstunden
3
Die Frage, ob bei Erkrankung (Arbeits...