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Rothe

Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

Kurzkommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2231-6

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Rothe - Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

XIII. Prämienarbeit


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1.
Grundsätzliches
1- 6
2.
Wahlrecht des Arbeitgebers
7- 14
A.
Beginn der vierwöchigen Frist
B.
Änderung der Wahl
3.
Berechnung des Entgelts
19- 21
A.
Referenz-Zulage
22- 26
B.
Sonderfall: kleine Prämie

1. Grundsätzliches

1

Die in der Erstfassung des AÜ-KV ursprünglich vorgesehene Trennung in Akkordarbeit und Prämienarbeit wurde in den späteren Fassungen zu einer einheitlichen Regelung in Abschnitt XII zusammengezogen. Der eigene Abschnitt XIII (Prämienarbeit) konnte daher entfallen.

Nunmehr werden in diesem Abschnitt alle Formen von Leistungslöhnen erfasst, bei denen der Arbeitseinsatz des Einzelnen oder einer Gruppe von Arbeitnehmern maßgeblich und bestimmend für die Lohnhöhe ist.

Akkordentlohnungen, bei denen es auf die erarbeitete Stückzahl oder Menge ankommt, oder Zeitakkorde im Beschäftigerbetrieb lassen sich relativ leicht erkennen.

2

Für sonstige Leistungslohnsysteme ist dies nicht unbedingt der Fall. Bei der Frage, ob ein Entlohnungssystem im Beschäftigerbetrieb unter ein sonstiges Leistungslohnsystem zu subsumieren ist, wird man sich an jene Kriterien halten können, die Lehre und Rechtsprechung zu § 96 Abs. 1 Z 4 ArbVG entwickelt haben. Dort ist von Akkord-, Stück- und Gedinglöhnen, akkordähnlichen und ...

Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

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