Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
2. Aufl. 2013
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X. Verdienstbegriff
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1. Anwendung des Verdienstbegriffes
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Die Bedeutung des Verdienstbegriffes liegt vor allem dort, wo ausdrücklich vom „Verdienst“ die Rede ist. Der AÜ-KV verwendet den Verdienstbegriff in unterschiedlichen Zusammenhängen:
Sterbemonatsberechnung (Abschnitt IV Punkt 5)
Abgeltung von Zeitguthaben (Abschnitt VI Punkte 7 und 8)
kollektivvertragliche „Feiertage“, 24. und 31. Dezember (Abschnitt VI Punkt 9)
Berechnung der Überstundengrundvergütung (Abschnitt VII Punkt 1)
Überall dort kommen die Berechnungsregeln dieses Abschnitts zur Anwendung.
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Auf andere Durchschnittsberechnungen, die sich nicht am Verdienstbegriff orientieren, wird hingewiesen. Zu nennen sind die Berechnungen eines Durchschnittsentgelts für Stehzeiten in Abschnitt IX, die Berechnungsregeln bei Arbeitsverhinderung (Urlaub, Krankenstand) in Abschnitt XV und für die Sonderzahlungen in den Abschnitten XVI und XVII.
2. Berechnung des Verdienstes
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Der Verdienst wird definiert: Es ist der Arbeitslohn auf Basis der Normalarbeitszeit. Damit ist jedenfalls der gerade aktuelle Lohn gemeint, der sich nach Abschnitt IX AÜ-KV ergibt.
Bei leistungsbezogenen Ent...