Rothe

Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

Kurzkommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2231-6

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Rothe - Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

Anhang II

Rothe

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1.
Grundsätzliches
1, 2
2.
Mindestlohn/Grundlohn (Mindeststundenlöhne)
3- 6
A.
Einstufungsgrundsätze
7- 19
B.
Merkmale der Beschäftigungsgruppen
20- 55
3.
Überlassungslohn
A.
Grundsätzliches
B.
Referenzverbände, Referenzlohn
59- 70
C.
Entfall der Referenzlöhne
71- 76
D.
Referenzlohn trotz Montageüberlassung, Referenz-Zuschlag bei Akkordarbeit
77- 79
4.
Überlassungsfreie Stehzeiten
80- 83
5.
Istlohnerhöhung/Aufrechterhaltung der Überzahlung
84- 88

1. Grundsätzliches

1

Seit dem Inkrafttreten des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes wurde intensiv über die Interpretation des § 10 AÜG diskutiert.

Während die Frage des Überlassungsentgelts nach § 10 Abs. 3 AÜG relativ rasch entschieden wurde (für viele , DRdA 2001, 343 mit Anm. Weiss) war die Frage nach dem überlassungsunabhängigen Entgelt des § 10 Abs. 1 AÜG, also die Frage nach der Höhe des „angemessenen, ortsüblichen“ Entgelts lange umstritten und auch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des AÜ-KV noch im Gang (siehe 9 Ob A 130/04i, infas A 51/05 = DRdA 2005, 406 mit Anm. Geppert)

2

Der AÜ-KV beendete mit Abschnitt IX Punkt 5 diese Diskussion.

„Durch die vollständige Bezahlung des Mindestlohnes/Grundlohnes (Pkt. 1 und 2), unter Beachtung der Bestimmungen über das Überlassungsentgelt erhält der überlassene Arbeitnehm...

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