Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
2. Aufl. 2013
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Anhang II
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1. | Grundsätzliches | ||
2. | Mindestlohn/Grundlohn (Mindeststundenlöhne) | ||
A. | Einstufungsgrundsätze | ||
B. | Merkmale der Beschäftigungsgruppen | ||
3. | Überlassungslohn | ||
A. | Grundsätzliches | ||
B. | Referenzverbände, Referenzlohn | ||
C. | Entfall der Referenzlöhne | ||
D. | Referenzlohn trotz Montageüberlassung, Referenz-Zuschlag bei Akkordarbeit | ||
4. | Überlassungsfreie Stehzeiten | ||
5. | Istlohnerhöhung/Aufrechterhaltung der Überzahlung |
1. Grundsätzliches
1
Seit dem Inkrafttreten des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes wurde intensiv über die Interpretation des § 10 AÜG diskutiert.
Während die Frage des Überlassungsentgelts nach § 10 Abs. 3 AÜG relativ rasch entschieden wurde (für viele , DRdA 2001, 343 mit Anm. Weiss) war die Frage nach dem überlassungsunabhängigen Entgelt des § 10 Abs. 1 AÜG, also die Frage nach der Höhe des „angemessenen, ortsüblichen“ Entgelts lange umstritten und auch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des AÜ-KV noch im Gang (siehe 9 Ob A 130/04i, infas A 51/05 = DRdA 2005, 406 mit Anm. Geppert)
2
Der AÜ-KV beendete mit Abschnitt IX Punkt 5 diese Diskussion.
„Durch die vollständige Bezahlung des Mindestlohnes/Grundlohnes (Pkt. 1 und 2), unter Beachtung der Bestimmungen über das Überlassungsentgelt erhält der überlassene Arbeitnehm...