Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
2. Aufl. 2013
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Anhang III Klarstellung der Kollektivvertragspartner zu Abschnitt VIII:
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1. | Grundsätzliches | ||
2. | Entsendung durch den Beschäftiger (Baustellen-, Montage- oder Serviceüberlassung) | ||
A. | Wegzeitvergütung | ||
B. | Kleines und mittleres Tagesgeld . | ||
C. | Großes Tagesgeld und Nächtigungsgeld | ||
D. | Wöchentliche Heimreise und Wohnort . | ||
E. | Feiertag, Urlaub, Erkrankung | ||
F. | Überblick zur Baustellen-/Montage-/Serviceentsendung | ||
G. | Verkehrsmittel, Fahrtkostenersatz | ||
H. | Auslandsentsendung | ||
3. | Überlassung in weit entfernte Beschäftigerbetriebe . | ||
A. | Entfernungen bis 60 km | ||
B. | Entfernungen von 60 bis 120 km | ||
C. | Entfernungen über 120 km | ||
D. | Überlassung ins Ausland | ||
E. | Überblick Werksüberlassung . | ||
4. | Dienstreisen der nicht überlassenen Arbeitnehmer | ||
5. | Verwendung des Privat-PKW des Arbeitnehmers | ||
6. | Abgabenrechtliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen | ||
A. | Grundsätzliches | ||
B. | Tages- und Nächtigungsgelder | ||
C. | Fahrtkosten, Kilometergelder | ||
D. | Wochenendheimfahrten | ||
E. | Dienstreise nach der Legaldefinition |
1. Grundsätzliches
1
Die Regelungen des Abschnitts VIII haben für die Überlasserbranche zentrale Bedeutung.
Schon vor Inkrafttreten des AÜ-KV war nach § 10 AÜG klar, dass Regelungen über Aufwandsentschädigungen in den Beschäftiger...