Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
2. Aufl. 2013
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VII. Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit, Zulagen, Zuschläge
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1. | Grundsätzliches | |||
2. | Zulagen und Zuschläge | |||
3. | Überstundengrundlohn | |||
A. | Überstundenteiler | |||
B. | Stundenverdienst | |||
C. | Güterbeförderungsgewerbe | |||
4. | Übernahme der Regelung Arbeiter-KV-Metallgewerbe | |||
5. | Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte | |||
A. | Vertragsanpassung | |||
B. | Mehrarbeitszuschlag |
1. Grundsätzliches
1
Einleitend wird vom AÜ-KV der im AÜG verankerte Grundsatz wiederholt, dass sowohl entgeltlich als auch arbeitszeitrechtlich die auf vergleichbare Arbeitnehmer anzuwendenden kollektivvertraglichen Regelungen des Beschäftigerbetriebes gelten.
Ergänzend hebt der AÜ-KV hervor, dass diese Bestimmungen des Beschäftiger-KV neben den gesetzlichen Vorschriften gelten, und erinnert damit den Überlasser an die zwingenden Gesetzesbestimmungen vor allem hinsichtlich Zulässigkeit und Entlohnung von Überstunden, die auch durch bewährte Praktiken im Beschäftigerbetrieb nicht umgangen werden können.
Gemeint sind damit z.B. Höchstarbeitszeiten, Zulässigkeitsregeln für Wochenend- oder Feiertagsarbeit, gesetzliche Überstundenregelungen und sonstige Arbeitnehmerschutzbestimmungen.
Mit diesen Regelungen wiederholt der AÜ-KV die arbeitszeitrechtliche S...