Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
2. Aufl. 2013
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VI. Arbeitszeit
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1. | Grundsätzliches | ||
A. | Arbeitszeit-Betriebsvereinbarungen im Beschäftigerbetrieb | ||
B. | Betriebsübungen | ||
C. | Betriebliche Praxis | ||
2. | Normalarbeitszeit | ||
A. | Normalarbeitszeit für überlassene Arbeitskräfte | ||
B. | Normalarbeitszeit für Arbeitnehmer im Überlasserbetrieb | ||
3. | Pausen | ||
4. | Überstunden, Mehrarbeit | ||
5. | Arbeitsbereitschaft | ||
6. | Flexible Arbeitszeit | ||
A. | Voraussetzungen und Umsetzung | ||
B. | AÜG-neu | ||
C. | Durchrechnungszeitraum | ||
7. | Verbrauch von Zeitguthaben | ||
A. | Guthaben für Normalarbeitszeit | ||
B. | Zeitausgleich für Überstunden | ||
C. | Abgeltung nach Ablauf des Sechs-Monats-Zeitraums | ||
8. | Abgeltung von Zeitguthaben bei Ende des Dienstverhältnisses | ||
A. | Abgeltung für Normalarbeitszeit | ||
B. | Abgeltung für Überstunden | ||
C. | Minusstunden | ||
9. | Kollektivvertragliche „Feiertage“ (insb. 24. und 31. Dezember) | ||
10. | Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften |
1. Grundsätzliches
1
Nach § 10 Abs. 3 AÜG gelten während der Zeit der Überlassung die arbeitszeitrechtlichen Regelungen der im Beschäftigerbetrieb auf vergleichbare Arbeitnehmer anzuwendenden Gesetze, Kollektivverträge (Beschäftiger-KV) und die sonstigen verbindlichen Bestimmungen allgemeiner Art (Betriebsvereinbarungen) auch für die überlassenen Arbeitnehmer.
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