Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
2. Aufl. 2013
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S. 7Vorwort zur 2. Auflage
Seit der ersten Auflage des Kurzkommentars kam es in den Jahren 2011, 2012 und 2013 nicht nur zu kollektivvertraglichen Anpassungen der Mindestlöhne, sondern auch zu anderen inhaltlichen Änderungen.
Vor allem aber hat der österreichische Gesetzgeber mit der AÜG-Novelle BGBl I 2012/98 ab die Rechtslage an die Vorgaben der EU-Leiharbeitsrichtlinie 2008/104 EG angepasst. Damit ist es zu einer weiteren Angleichung der Arbeits- und Entgeltbedingungen der überlassenen Arbeitskräfte mit jenen, der vergleichbaren „Stammarbeitnehmer“ gekommen. Die hier zu kommentierenden Kollektivverträge lässt die AÜG-Novelle in weiten Bereichen unberührt. Vor allem wird in die bisherige Systematik der Entgeltermittlung nicht eingegriffen, wenn - was in der großen Mehrheit der Überlassungen der Fall ist - auch beim Beschäftiger ein Kollektivvertrag oder ein gesetzliches Mindestentgelt gilt.
Die Rechtsprechung hatte in den seit der Erstauflage verstrichenen 3 Jahren auch Gelegenheit, sich mit einigen konkreten Problemstellungen der Praxis zu beschäftigen. Die relevanten Ergebnisse der Judikatur werden in der Neuauflage berücksichtigt.
Neu ist, dass im Anhang eine aktuelle Fassung des beigelegt wird. Damit folge ich einer Anregung, um dem Leser die Verständlichkeit der zahlreichen Bezugnahmen im Kommentar auf Bestimmungen des