Abweichungen von Bebauungsvorschriften
1. Aufl. 2012
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10.12. S. 195Beispiel 12 - Abweichung von gesetzlichen Bestimmungen
Musterbeispiel: Errichtung von Dachgauben mit einer Länge von mehr als einem Drittel der Gebäudefront
Im Vergleich zu den Beispielen 1 bis 11 zu § 69 WBO (Abweichungen von Vorschriften des Bebauungsplanes) wird nun – nur ganz allgemein und ohne Bezug auf ein bestimmtes Projekt – ein Beispiel für Abweichungen von gesetzlichen Bestimmungen dargestellt.
Es wurde hier der Fall des § 81 Abs 6 WBO (Dachgauben) gewählt, weil dies in der Praxis der häufigste Anwendungsfall ist.
Vorschrift der gesetzlichen Bestimmung (§ 81 Abs 6 WBO, Auszug):
Die Dachgauben dürfen insgesamt höchstens ein Drittel der Länge der betreffenden Gebäudefront in Anspruch nehmen. Auf Antrag ist durch die Behörde (§ 133 WBO) eine Überschreitung dieses Ausmaßes bis höchstens zur Hälfte der betreffenden Gebäudefront zuzulassen, wenn dies eine zweckmäßigere oder zeitgemäße Nutzung des Bauwerks bewirkt oder der Herbeiführung eines den zeitgemäßen Vorstellungen entsprechenden örtlichen Stadtbildes dient.
Anmerkung:
Die Abweichung von der gesetzlichen Vorschrift, dass die Gaubenlänge maximal ein Drittel der betreffenden Gebäudefront betragen darf, ist an die Erfüllung...