Abweichungen von Bebauungsvorschriften
1. Aufl. 2012
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10.10. S. 189Beispiel 10 - Dachgeschossausbau – Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe
Vorschrift des Plandokumentes:
Bauklasse I, Gebäudehöhe beschränkt auf 7,5 m.
Beschreibung der Abweichung:
Im Zuge des Ausbaues der zweiten Dachbodenhälfte des in einer Schutzzone befindlichen Wohnhauses zu einer Wohnung wird die gesamte Dachhaut bzw Dachfläche, auch jene der bestehenden Dachgeschosswohnung (die in der ersten Hälfte des ursprünglichen Dachbodens liegt), um 15 cm angehoben. Durch diese Anhebung für den Ausbau des bestehenden Dachbodens zu einer weiteren Wohnung und Sanierung des Mansarddaches der bestehenden Wohnung (hier durch Abtragung der bestehenden Dachziegel, Anbringung einer zusätzlichen Wärmedämmung und vor allem Herstellung einer Hinterlüftungsebene sowie anschließende Neueindeckung) wird die zulässige Gebäudehöhe über die gesamte Länge des Wohngebäudes sowohl an der Straßenfront als auch an der Hoffront von 7,5 m um weitere 15 cm, somit um insgesamt 1,10 m überschritten.
Anführung des positiven Effektes nach § 69 Abs 2 WBO:
Die Abweichung bewirkt eine zweckmäßigere und zeitgemäße Nutzung von Bauwerken (§ 69 Abs 2 Z 2 WBO).
Nachweis des positiven Effektes der Abweichung:
Die wärmet...