Abweichungen von Bebauungsvorschriften
1. Aufl. 2012
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10.8. S. 185Beispiel 8 - Umbau eines Bürogebäudes in ein Wohngebäude – mit Einbau einer Tiefgarage und Dachgeschossausbau
Vorschriften des Plandokumentes:
Auf der mit „G – BBx“ bezeichneten Grundfläche dürfen weder unterirdische Bauten noch Nebengebäude errichtet werden.
Im Bebauungsplan ist festgelegt, dass der höchste Punkt des Daches nicht höher als 4,50 m über der ausgeführten Gebäudehöhe liegen darf.
Beschreibung der Abweichungen:
Das bestehende Bürogebäude wird in ein Wohngebäude umgebaut, wobei gleichzeitig eine in den als „G – BBx“ ausgewiesenen Bereich reichende Tiefgarage und ein Dachgeschossausbau (als Zubau bzw Aufstockung) hergestellt werden.
Durch die Errichtung der Tiefgarage wird von der Bestimmung „G – BBx“ des Bebauungsplanes, wonach auf dieser Grundfläche weder unterirdische Bauten noch Nebengebäude errichtet werden dürfen, abgewichen.
Durch den Dachgeschossausbau wird die besondere Bestimmung des Bebauungsplanes, dass bei den innerhalb des Baulandes zur Errichtung gelangenden Gebäuden der höchste Punkt des Daches nicht höher als 4,50 m über der ausgeführten Gebäudehöhe liegen darf, nicht eingehalten, weil der höchste Punkt des Daches – dem Bestand entsprechend – um 6,50 m ü...