Abweichungen von Bebauungsvorschriften
1. Aufl. 2012
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10.4. S. 177Beispiel 4 - Neubau einer Wohnhausanlage – Errichtung eines Staffelgeschosses
Vorschrift des Plandokumentes:
Die Errichtung von Staffelgeschossen an den zu den Baulinien orientierten Schauseiten der Gebäude ist untersagt.
Beschreibung der Abweichung:
Trotz Verbots der Staffelung von Geschossen wird das oberste Geschoss an den Fronten A-Straße und B-Straße (Eckbauplatz) zurückversetzt (gestaffelt) errichtet.
Anführung des positiven Effektes nach § 69 Abs 2 WBO:
Die Abweichung dient der Herbeiführung eines den zeitgemäßen Vorstellungen entsprechenden örtlichen Stadtbildes (§ 69 Abs 2 Z 3 WBO).
Nachweis des positiven Effektes der Abweichung:
Die Staffelung dient insofern der Herbeiführung eines den zeitgemäßen Vorstellungen entsprechenden örtlichen Stadtbildes, als der Dachkörper durch die Staffelung im Stadtbild deutlich weniger dominant in Erscheinung tritt. Darüber hinaus korrespondiert der Dachaufbau überzeugend mit der Formensprache des konzipierten Baukörpers der Wohnhausanlage und integriert sich perfekt in die gegebene Dachlandschaft.
Bei Errichtung des Bauwerks unter Einhaltung des Bebauungsplanes kann der positive Effekt nicht erreicht werden, weil ohne die vorgesehene Staffel...