Abweichungen von Bebauungsvorschriften
1. Aufl. 2012
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10.3. S. 176Beispiel 3 - Neubau einer Wohnhausanlage – unterirdische Garagenzufahrt
Vorschrift des Plandokumentes:
Auf der mit BBx bezeichneten Grundfläche ist die Errichtung von ober- und unterirdischen Gebäuden untersagt.
Beschreibung der Abweichung:
Auf der mit dem Verbot der Errichtung von ober- und unterirdischen Gebäuden belegten Fläche (BBx) soll eine unterirdische Garagenzufahrt hergestellt werden.
Anführung des positiven Effektes nach § 69 Abs 2 WBO:
Die beabsichtigte Abweichung bewirkt eine zweckmäßigere Flächennutzung (§ 69 Abs 2 Z 1 WBO).
Nachweis des positiven Effektes der Abweichung:
Die Abweichung ermöglicht eine unterirdische Zufahrt zu der Garage des Hauses mit 50 Stellplätzen ohne eine Beeinträchtigung der auf dem mit BBx bezeichneten Bereich bestehenden Grünfläche. Die Grünfläche bleibt dadurch einheitlich nutzund erlebbar. Darüber hinaus bewirkt die unterirdische, mit einer entsprechenden Vegetationsschicht überdeckte Zufahrt eine weitaus geringere Immissionsbelastung für die Wohnungen auf dem gegenständlichen Bauplatz und auf den Nachbarliegenschaften.
Auf dem gegenständlichen Grundstücksteil wäre eine oberirdische Zufahrt zwar grundsätzlich zulässig, die Einhaltung des Beba...