Abweichungen von Bebauungsvorschriften
1. Aufl. 2012
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10.2. S. 174Beispiel 2 - Neubau eines Wohnhauses – Überschreitung der Gebäudehöhe
Vorschriften des Plandokumentes:
Bauklasse I, Gebäudehöhe beschränkt auf 7,5 m
Der höchste Punkt des Daches von Gebäuden darf höchstens 4,5 m über der im Bebauungsplan ausgewiesenen Gebäudehöhe liegen.
Beschreibung der Abweichung:
Die in der Bauklasse I zulässige Gebäudehöhe von 7,5 m wird durch die Errichtung eines Mansarddaches um 50 cm überschritten.
Anführung des positiven Effektes nach § 69 Abs 2 WBO:
Die beabsichtigte Abweichung dient der Herbeiführung eines den zeitgemäßen Vorstellungen entsprechenden Stadtbildes (§ 69 Abs 2 Z 3 WBO).
Nachweis des positiven Effektes der Abweichung:
Die gewählte Dachform (Mansarddach) dient einer ansprechenden Integrierung des Neubaues in das gegebene Stadtbild. Die Errichtung des straßen- und hofseitig ausgebildeten Mansarddaches bildet im Zusammenhalt mit den auf den Nachbarliegenschaften bestehenden Gebäuden eine harmonische Einheit und setzt für das Gebäude selbst einen modernen, zeitgemäßen architektonischen Akzent. Mit der Herstellung von – nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw Vorschriften des Plandokumentes zulässigen – Dachgauben bei Einhaltung der zulässigen Gebäud...