Abweichungen von Bebauungsvorschriften
1. Aufl. 2012
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10.1. S. 173Beispiel 1 - Neubau eines Einfamilienhauses – Abweichung von der vorgeschriebenen Dachform
Vorschrift des Plandokumentes:
Dächer von Hauptgebäuden müssen mit einer Neigung zwischen 30 und 45 Grad errichtet werden.
Beschreibung der Abweichung:
Abweichend von der geforderten Mindestdachneigung von 30 Grad soll das Hauptgebäude ein Flachdach erhalten.
Anführung des positiven Effektes nach § 69 Abs 2 WBO:
Die Abweichung dient der Herbeiführung eines den zeitgemäßen Vorstellungen entsprechenden örtlichen Stadtbildes (§ 69 Abs 2 Z 3 WBO).
Nachweis des positiven Effektes der Abweichung:
Das gegenständliche Einfamilienhaus soll in unmittelbarem Anschluss an eine mit moderner architektonischer Formensprache errichtete Wohnhausanlage nördlich des gegenständlichen Bauplatzes errichtet werden. Durch das Flachdach wird eine adäquate Überleitung zwischen den beiden Nachbarhäusern erzielt. Darüber hinaus finden sich im – auf der südlichen Seite der Wohnhausanlage – angrenzenden Einfamilienhausgebiet zahlreiche Gebäude mit modernen Dachformen. Die Gestaltung des gegenständlichen Daches als Flachdach trägt im Zusammenhang mit den Dachformen der benachbarten Gebäude daher wesentlich zu einem harmonis...