Abweichungen von Bebauungsvorschriften
1. Aufl. 2012
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S. 6Geleitwort
Geleitwort
Verbindliche Planungsbestimmungen, verbunden mit der Möglichkeit, im konkreten Einzelfall notwendige Erleichterungen zu gewähren, sind sinnvoller Bestandteil des Wiener Baurechts. Auf diese Weise kann, so es einen positiven Nutzen für die Wohnqualität und die Bewohnerinnen und Bewohner hat, flexibel auf Erfordernisse eingegangen werden, die eine Abweichung von den klaren gesetzlichen Bestimmungen unumgänglich machen.
Die Erfahrungen der bisherigen Praxis zeigten jedoch, dass Abweichungen und damit Ausnahmen, die im Rahmen des § 69 der Bauordnung für Wien geregelt sind, immer häufiger bereits bei der Planung von Bauvorhaben fix eingerechnet wurden. Dies widerspricht dem durch das Gesetz intendierten, restriktiv zu interpretierenden Ausnahmecharakter.
Nicht zuletzt deshalb war es angezeigt, die bestehenden Regelungen auf ihre Wirkungen zu untersuchen. Das Ergebnis dieses Prozesses ist ein mit der Novelle LGB1 für Wien Nr 25/2009 eingeführtes neues System für Abweichungen von Bestimmungen des Bebauungsplanes.
Dabei erfolgte – ungeachtet des Bekenntnisses zur Wichtigkeit und Notwendigkeit der Möglichkeit der Gewährung von Ausnahmen – eine systematische Neuausrichtung bei der bis dahin immer wied...