zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Gartner

BTVG | Bauträgervertragsgesetz

Praxiskommentar

3. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3425-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gartner - BTVG | Bauträgervertragsgesetz

§ 14 Rückforderungsansprüche des Erwerbers bei vorzeitiger Zahlung

Gartner

§ 14

(1) Der Erwerber kann alle Leistungen, die er oder der Treuhänder für ihn entgegen den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes erbracht hat, zurückfordern. Der Bauträger hat für Rückforderungsansprüche Zinsen ab dem Zahlungstag in einer den jeweiligen Basiszinssatz um sechs Prozentpunkte übersteigenden Höhe zu zahlen.

(2) Der Rückforderungsanspruch verjährt in drei Jahren. Auf ihn kann im voraus nicht wirksam verzichtet werden.

(3) Rückforderungsansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.

[Fassung bis zum ]

I. Kommentierung

Allgemeines

1

§ 14 schafft einen speziellen Rückforderungstatbestand, der kraft gesetzlicher Anordnung (§ 14 Abs. 3) neben den sonstigen Rückforderungsansprüchen, die aus anderen gesetzlichen Bestimmungen resultieren können bzw. geltend gemacht werden können, besteht (Pittl, BTVG, § 14, 146; OGH 5 Ob 151/06a).

2

Dieser Rückforderungsanspruch ist einerseits durch eine kurze Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 14 Abs. 2) und andererseits durch eine hohe Verzinsung der zurückzubezahlenden Beträge gekennzeichnet. Nach den ErläutRV (siehe unten B.) hat diese Bestimmung vor allem präventiven Charakt...

BTVG | Bauträgervertragsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.