BTVG | Bauträgervertragsgesetz
2. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 3 Form des Vertrags
Diese Bestimmung wurde 2008 nicht novelliert.
A. Kommentierung
Schriftform
1
Der Bauträgervertrag bedarf nach zwingender gesetzlicher Anordnung zu seiner Gültigkeit der Schriftform.
Bei Unternehmergeschäften kann hingegen mangels zwingender Geltung der Bestimmungen des BTVG entsprechend den allgemeinen zu § 884 ABGB entwickelten Grundsätzen auch konkludent von der Schriftform abgegangen werden (vgl. ).
Die Anwendung des BTVG auf den Vertrag zwischen Unternehmern kann überhaupt ausgeschlossen werden. (Umkehrschluss aus § 1 Abs. 2)
Schriftlichkeit wird gemäß § 886 ABGB im Sinne von „Unterschriftlichkeit“ verstanden und es gelten die dazu entwickelten allgemeinen Grundsätze (siehe dazu ausführlich Apathy/Riedler in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB zu § 886).
2
Kraft der weiteren gesetzlichen Anordnung über den zwingenden Mindestinhalt des Bauträgervertrages muss der „Bauträgervertrag“ in seiner richtigen schriftlichen Gestaltung alle Inhaltserfordernisse des § 4 BTVG enthalten (vgl. Engin-Deniz2, Rz 2 zu § 3; ).
3
Der Vertrag mit dem dritten Liegenschaftsverkäufer im Sinne des § 2 Abs. 4, der mit dem eigentlichen Bauträgervertrag eine wirtschaftliche Einheit ...