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Gartner

BTVG | Bauträgervertragsgesetz

Praxiskommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1788-6

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Gartner - BTVG | Bauträgervertragsgesetz

§ 3 Form des Vertrags

Diese Bestimmung wurde 2008 nicht novelliert.

A. Kommentierung

Schriftform

1

Der Bauträgervertrag bedarf nach zwingender gesetzlicher Anordnung zu seiner Gültigkeit der Schriftform.

Bei Unternehmergeschäften kann hingegen mangels zwingender Geltung der Bestimmungen des BTVG entsprechend den allgemeinen zu § 884 ABGB entwickelten Grundsätzen auch konkludent von der Schriftform abgegangen werden (vgl. ).

Die Anwendung des BTVG auf den Vertrag zwischen Unternehmern kann überhaupt ausgeschlossen werden. (Umkehrschluss aus § 1 Abs. 2)

Schriftlichkeit wird gemäß § 886 ABGB im Sinne von „Unterschriftlichkeit“ verstanden und es gelten die dazu entwickelten allgemeinen Grundsätze (siehe dazu ausführlich Apathy/Riedler in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB zu § 886).

2

Kraft der weiteren gesetzlichen Anordnung über den zwingenden Mindestinhalt des Bauträgervertrages muss der „Bauträgervertrag“ in seiner richtigen schriftlichen Gestaltung alle Inhaltserfordernisse des § 4 BTVG enthalten (vgl. Engin-Deniz2, Rz 2 zu § 3; ).

3

Der Vertrag mit dem dritten Liegenschaftsverkäufer im Sinne des § 2 Abs. 4, der mit dem eigentlichen Bauträgervertrag eine wirtschaftliche Einheit ...

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