Gartner

BTVG | Bauträgervertragsgesetz

Praxiskommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1788-6

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Gartner - BTVG | Bauträgervertragsgesetz

§ 11 Pfandrechtliche Sicherung

Gartner

Diese Bestimmung wurde 2008 nicht novelliert.

A. Kommentierung

Allgemeines

1

Ein weiteres Sicherungsinstrument für die Zahlungen des Erwerbers, die dieser aufgrund des Bauträgervertrags geleistet hat, ist die pfandrechtliche Sicherstellung der Rückforderungsansprüche des Erwerbers durch ein ausreichende Deckung bietendes Pfandrecht auf einer Liegenschaft.

Dieses Sicherungsmodell ist typischerweise auf gemeinnützige Bauträger, die über Liegenschaftsvermögen verfügen, das nicht gleichzeitig verbaut wird, zugeschnitten, aber auch gewerbliche Bauträger mit entsprechendem Liegenschaftsvermögen können sich dieses Modells bedienen und dadurch die Zahlung nach Ratenplan vermeiden.

Dieses Sicherungsinstrument ist aber in der Praxis in den vergangenen zehn Jahren ebenso wie die Sicherung durch Versicherungsvertrag von ganz untergeordneter Bedeutung geblieben, zumal gemeinnützige Bauträger in erster Linie die Sicherungssysteme gemäß dem früheren § 7 Abs. 5 gewählt haben (die „förderungsrechtlichen Sondersicherungssysteme“ nach alter Rechtslage vor dem ).

Im Hinblick auf die Novelle des § 7 Abs. 5 sind auch gemeinnützige Bauträger in Hinkunft verpflichtet, bei Pro...

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