BTVG | Bauträgervertragsgesetz
2. Aufl. 2013
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S. 5Vorwort 2. Auflage
Seit der 1. Auflage sind mehr als vier Jahre vergangen, in denen zu verschiedenen Teilbereichen des Gesetzes und der Novelle nicht nur oberstgerichtliche Entscheidungen ergangen sind, sondern auch im Schrifttum verschiedene Probleme und ihre Lösungen diskutiert wurden. Ich habe versucht, die Erkenntnisse der vergangenen vier Jahre und die Meinungen der Autoren aufzuarbeiten, und habe darauf im Kommentar jeweils bestmöglich Bezug genommen.
Seit 2008 wurde auch die „Bauträgervertrags-ÖNORM“ B 2120 zweimal überarbeitet und ergänzt und an die Bedürfnisse der Praxis angepasst. Jedem Praktiker, der sich mit dem BTVG beschäftigt, kann eine Einsicht in diese ÖNORM und deren Verwendung nur angeraten werden. Soweit es im Kommentar von Bedeutung war, wurde darauf entsprechend verwiesen. Es zeigt sich, dass vor allem im Bereich der Baufortschrittsprüfung sowohl bei Sachverständigen als auch bei Treuhändern beträchtliche Unsicherheiten bestehen, so dass darauf besonders eingegangen wurde. Insgesamt konnte aber festgestellt werden, dass das Gesetz, wenn es richtig und sorgfältig angewendet wird, durchaus praktikabel ist und den Schutzzweck erfüllen kann.
Dr. Herbert Gartner