UmgrStG | Umgründungssteuergesetz
9. Aufl. 2020
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§ 39 Mehrfache Umgründungen auf einen Stichtag
Rechtsentwicklung
BGBl 1993/818 (StRefG 1993; RV 1237 AB 1301 BlgNR 18. GP) (Einfügung des § 39; für Stichtage nach dem ); BGBl 1996/797 (AbgÄG 1996; RV 497 AB 552 BlgNR 20. GP) (Änderung des § 39).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Zielsetzung | ||
II. | Mehrfachzüge auf denselben Stichtag | ||
A. | Mehrfachzug | ||
B. | Vermögensidentität | ||
C. | Einbeziehung der Gegenleistung | ||
D. | Bilanzielle Darstellung | ||
III. | Umgründungsplan | ||
A. | Überblick | ||
B. | Inhalt des Umgründungsplanes | ||
C. | Änderungen des Umgründungsplanes | ||
IV. | Rechtsfolgen | ||
A. | Zurechnung des Umgründungsvermögens | ||
B. | Fehlen eines Umgründungsplanes | ||
C. | Beschränkung auf Ertragsteuern |
I. Zielsetzung
1
§ 39 wurde durch das StRefG 1993 (BGBl 1993/818) in das UmgrStG eingefügt. Eine diesbezüglich bereits im Entwurf zum UmgrStG enthaltene Bestimmung wurde ursprünglich wegen einer vermeintlichen Begünstigung von Missbräuchen (s Hirschler/Sulz in W/H/M, HdU § 39 Rz 1) bzw der unterschiedlichen Sichtweise der Registergerichte hinsichtlich der zivilrechtlichen Zulässigkeit von Mehrfachzügen (s Buzanich, Teilbetrieb 185 f) nicht in die Stammfassung übernommen. Nach den Materialien zum StRefG 1993 sollte jedoch im Hinblick auf gewonnene Erfa...