Kofler (Hrsg)

UmgrStG | Umgründungssteuergesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3101-1

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Kofler (Hrsg) - UmgrStG | Umgründungssteuergesetz

§ 38f Sonstige Rechtsfolgen der Spaltung

Kornelia Waitz-Ramsauer

Rechtsentwicklung:

BGBl 1991/699 (UmgrStG; RV 266 AB 354 BlgNR 18. GP) (Stammfassung – Regelung zur Steuerspaltung); BGBl 1993/818 (StRefG 1993; RV 1237 AB 1301 BlgNR 18. GP) (Regelung zur Steuerspaltung); BGBl 1996/797 (AbgÄG 1996; RV 497 AB 552 BlgNR 20. GP) (grundlegende Novelle des Art VI).

Übersicht


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I.
Allgemeines
A.
Regelungsbereich
1
B.
Keine Regelung zur Grunderwerbsteuer
2
C.
Keine Regelung zur Dienstgebereigenschaft
3
II.
Äquivalenzverletzung (Abs 1)
5
III.
Umsatzsteuer (Abs 2)
6
IV.
Kapitalverkehrsteuer (Abs 3)
7
V.
Zessionsgebühr (Abs 3)
A.
Keine Zessionsgebühr
810
B.
Ertragsteuerliche Grundsätze
C.
Nichtwahrung der Zweijahresfrist
D.
Beteiligungsdauer

I. Allgemeines

A. Regelungsbereich

1

§ 38f regelt die sonstigen Rechtsfolgen der Steuerspaltung. Die Regelungen zur Äquivalenzverletzung (Abs 1) und Umsatzsteuer (Abs 2) sind wortgleich wie bei der Handelsspaltung in § 38. Kapitalverkehrsteuer und Zessionsgebühr fallen iRd Liquidation, der Auskehrung der Anteile und des Anteilstausches keine an, wenn der Anteilsinhaber am Tage des Abschlusses des Spaltungsvertrages an der spaltenden Körperschaft länger als zwei Jahre beteiligt ist (Abs 3).

Zu beachten ist, dass nicht nur im steuerrechtliche Sondernormen in Bezug auf Umgründungen zu finden sind (zB Sondernormen im

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