StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 135 Dauernde Sachentziehung
Schrifttum
Bloy, Die Behandlung der Sachentziehung im deutschen, österreichischen und schweizerischen Strafrecht, in: Oehler-FS (1985) 559; Burgstaller, Diebstahl, Veruntreuung und Unterschlagung, ÖJZ 1974, 540; Burgstaller, Die Scheinkonkurrenz im Strafrecht, JBl 1978, 393, 459; Fuchs, Diebstahl und Dauernde Sachentziehung eines Fahrzeugs im Anschluss an einen unbefugten Gebrauch? RZ 1980, 5; Fuchs, Zur Tathandlung der Dauernden Sachentziehung, ÖJZ 1983, 206; Messner/Zierl, Strafwürdigkeit des unbefugten Gebrauchs von (Elektro-)Fahrrädern, ZVR 2011/157; Scheil, Zueignung und Preisgabe eines unbefugt gebrauchten Fahrzeugs, ZVR 1979, 161; Scheil, Worin besteht die Tathandlung der Dauernden Sachentziehung nach § 135 StGB? ÖJZ 1982, 421.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Tatobjekt | ||
III. | Äußere Tatseite | ||
A. | Dauerndes Entziehen aus dem Gewahrsam | ||
B. | Schädigung | ||
C. | Ohne Zueignung | ||
IV. | Innere Tatseite | ||
V. | Strafe | ||
VI. | Abgrenzung | ||
VII. | Konkurrenz | ||
VIII. | Tätige Reue |
I. Allgemeines
1
Die ohne Zueignungs- und Bereicherungsvorsatz vorgenommene widerrechtliche Entziehung fremder Sachen konnte nach dem StG – wenn überhaupt – nur als boshafte Beschädigung fremden Eigentums (§§ 8...