StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 17 Einteilung der strafbaren Handlungen
Schrifttum
Birklbauer, Die Auswirkungen der FinStrG-Novelle auf das allgemeine Straf- und Strafprozessrecht – Ausgewählte Schwerpunkte, JSt 2010, 157; Foregger, Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 bis 17 RV), NStR I, 19; Kleifel, Zum Begriff des Vergehens und der Geldstrafe nach dem StGB, AnwBl 1975, 213; Leitner, Die Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, ÖJZ 2012, 297; Medigovic, Qualifizierte Finanzdelikte als Verbrechen iSd § 17 StGB, RdW 2008, 369; Plückhahn, Nochmals: Qualifizierte Abgabenhinterziehung, Anmerkung zu Zeder, RdW 2005/334, S 328, RdW 2005, 448; Zeder, Qualifizierte Abgabenhinterziehung als Vortat der Geldwäsche? RdW 2005, 328.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einteilung in Verbrechen und Vergehen | |
II. | Einteilung nach dem systematischen Aufbau des StGB | |
III. | Weitere Unterscheidungen von Delikten |
I. Einteilung in Verbrechen und Vergehen
1
Das StGB kennt nur noch zwei Arten strafbarer Handlungen, nämlich
Verbrechen, ds vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind, und
Vergehen, ds alle anderen strafbaren Handlungen.
Vorsatzdelikte können demnach Verbrechen oder Vergehen sein; Fahrlässigkeitsdelikte sind hingegen stets, auch wenn sie ...