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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 126c Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten

Florian Messner

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1, 2
II.
Tatmittel
35
III.
Tathandlungen
6
IV.
Innere Tatseite
7
V.
Strafaufhebung
8
VI.
Abgrenzung und Konkurrenz
911

I. Allgemeines

1

§ 126c wurde durch das StRÄG 2002 (BGBl I 2002/134) als Vorbereitungsdelikt zu den in Abs 1 Z 1 taxativ aufgezählten Delikten in Umsetzung der am in Budapest unterzeichneten Cyber-Crime-Konvention des Europarates (CyCC) eingeführt. Damit sollen gewisse Vorbereitungshandlungen zu den Delikten des § 118a, § 119, § 119a, § 126a, § 126b, § 148a bereits unter Strafe gestellt werden. Ansatzpunkte sind dabei die Computerprogramme und ähnliche Vorrichtungen, die besonders der Begehung dieser bestimmten Delikte dienen können.

2

Die Aufzählung beschränkt sich auf bestimmte computerspezifische Delikte (Computerstraftaten), deren Vorbereitungsstadien § 126c bereits kriminalisieren soll. Durch die taxative Anführung bleibt freilich die Anwendung auf nicht genannte Delikte verschlossen. Problematisch ist dies gerade in Fällen, wo mittels der angeführten Tatmittel ein Delikt begangen wird, welches nicht unter die aufgezählten fällt, weil ein ander...

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