TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 126b Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems

Florian Messner

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Tatobjekt
2, 3
III.
Tatsubjekt
4
IV.
Innere Tatseite
5
V.
Qualifikationen
6, 7
VI.
Abgrenzung und Konkurrenz
8, 9

I. Allgemeines

1

Die Bestimmung über die Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems (§ 126b) wurde durch das StRÄG 2002 (BGBl I 2002/134) in Umsetzung der am in Budapest unterzeichneten Cyber-Crime-Konvention des Europarates und zugleich mit dem Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten (§ 126c) neu geschaffen. Von gerichtlicher Strafbarkeit sollen nach den Intentionen der Verfasser der CyCC insb Angriffe auf ein Computersystem umfasst werden, die eine sog „Denial-of-service-attack“ (DoS) darstellen. Darunter ist ein Angriff auf die Funktionsfähigkeit eines IT-Systems zu verstehen, der durch Übersendung von großen Datenmengen an ein System darauf abzielt, bestimmte Dienste oder den gesamten Rechner durch Herbeiführung einer Überlastungssituation zu blockieren. Eine schwere Störung der Funktionsfähigkeit iSd § 126a Abs 1 wird dann erreicht, wenn der Angriff ein Computersystem „lahmlegt“, also das System entweder zum völligen S...

StGB | Strafgesetzbuch

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.