StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 121 Verletzung von Berufsgeheimnissen
Schrifttum
Aichhorn, Das Problem der ärztlichen Schweigepflicht bei AIDS, RZ 1992, 200; Arnold, Einschränkungen des Berufsgeheimnisses – Ausnahmen vom Geheimnisschutz, ÖJZ 1982, 1; Gaisbauer, Das Berufsgeheimnis des Apothekers, GendRdSch 1975 (11), 5; Gaisbauer, Die Schweigepflicht des nichtärztlichen Krankenhauspersonals im neuen Strafrecht, GdZ 1975, 259; Gaisbauer, Benachrichtigung der Verkehrsbehörde über den Gesundheitszustand eines Patienten, GendRdSch 1976 (6), 10; Gaisbauer, Ärztliche Schweigepflicht, Stb 1976 (26), 2; Gaisbauer, Verschwiegenheitspflicht des Arztes, Stb 1977 (4), 2; Gaisbauer, Das Berufsgeheimnis der Versicherungsangestellten im neuen Strafrecht, VersRdSch 1977, 382; Hubner, Der strafrechtliche Schutz der Ehre und der Privatsphäre, NStR II, 29; Klaus, Ärztliche Schweigepflicht (1991); Schmoller, Zur Reichweite der Verschwiegenheitspflicht von Ärzten, Psychologen und Psychotherapeuten, RdM 1996, 131; Tschulik, Besondere Rechtfertigungs-, Entschuldigungs-, Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe, NStR 11, 135.
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