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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 119 Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Tatsubjekt
2
III.
Tatobjekt
36
IV.
Äußere Tatseite
715
V.
Innere Tatseite
VI.
Rechtfertigung
1720
VII.
Strafe
VIII.
Verfolgungsvoraussetzung gemäß Abs 2
IX.
Abgrenzung
2528

I. Allgemeines

1

Seit dem BVG v (BGBl 1974/8) ist auch das Fernmeldegeheimnis verfassungsgesetzlich geschützt (Art 10a StGG 1867, RGBl 142 idF BGBl 1974/8). In den Fällen des § 119 ist die Verletzung dieses (mittlerweile) Telekommunikationsgeheimnisses nach dem allgemeinen Strafgesetz gerichtlich strafbar (zum Straftatbestand des Telekommunikationsgesetzes s unten Rz 25).

II. Tatsubjekt

2

Subjekt kann jeder sein, auch ein Beamter in Ausübung seines Amtes oder unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit.

III. Tatobjekt

3

Geschützt sind die durch Telekommunikation oder ein Computersystem übermittelte und nicht für den Täter bestimmten Nachrichten. Es muss sich nicht um Geheimnisse im Sinne einer Tatsache handeln, die n...

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