StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 104a Menschenhandel
Schrifttum
Flora, Bekämpfung des Menschenhandels im Straf- und Strafprozessrecht – Die Rechtslage in Österreich, Menschenrechtsmagazin 2007, 20; Fritz/Zeder, Neue Vorschläge zur Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung von Kindern, JSt 2009, 126; Klein, Organhandel und Menschenhandel zum Zwecke der Organentnahme im österreichischen Strafrecht, RdM 2012, 135; Meissnitzer, Lohndumping und „Kriminal“ – Zur gerichtlichen Strafbarkeit der Unterentlohnung in Wechselwirkung mit dem LSDB-G, JBl 2014, 681; Planitzer, Menschenhandel – Was hat sich seit Palermo getan? juridikum 2007, 107; Reiter, Europäische Union und österreichisches Strafrecht – unter besonderer Berücksichtigung der Delikte gegen Menschenhandel und Schlepperei (2008).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | Tatobjekt | |
III. | Tathandlungen | |
IV. | Innere Tatseite | |
V. | Strafe | |
VI. | Im Ausland begangene Taten | |
VII. | Konkurrenzen |
I. Allgemeines
1
§ 104a enthielt ursprünglich eine Bestimmung gegen „ausbeuterische Schlepperei“, seit 2004 nun den „Menschenhandel“. Mit § 104a sollen mehrere internationale Rechtsakte umgesetzt werden: Zu nennen sind das VN-Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung ...