Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 99 Freiheitsentziehung

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Tatobjekt
1, 2
II.
Äußere Tatseite
3, 4
A.
Gefangenhalten
5, 5a
B.
Entziehen der persönlichen Freiheit auf andere Weise
611
III.
Widerrechtlichkeit
1216
IV.
Innere Tatseite
V.
Strafe
1825
VI.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
2630
VII.
Schutz der persönlichen Freiheit

I. Tatobjekt

1

Objekt kann grundsätzlich jeder Mensch sein. Voraussetzung ist allerdings, dass er den Willen, seinen Aufenthalt zu ändern, haben kann; daher kommen Bewusstlose, tief Schlafende oder voll Berauschte, die zu einer folgerichtigen Willensbetätigung nicht mehr fähig sind, für die Dauer dieser Zustände als Deliktsobjekt nicht in Betracht (JBl 1992, 662; Kienapfel/Schroll, SB BT I4 § 99 Rz 5; Mayerhofer, StGB6 § 99 E 4; Bertel/Schwaighofer/Venier, BT I13 § 99 Rz 1; ebenso letztlich auch Schwaighofer, WK2 § 99 Rz 7; aA Schmoller, SbgK § 99 Rz 13, 31). Dass der Betroffene auch tatsächlich den Willen gehabt hat, sich (während der Freiheitsentziehung) fortzubewegen, ist hingegen nicht erforderlich; insoweit ist daher ebenso die potentielle Bewegungsfreiheit geschützt. Es kommt nur darauf an, dass das Opfer zur Tatzeit zu ein...

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