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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 72 Angehörige

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Erfasste Personen
112
II.
Zeitpunkt der strafbaren Handlung
1314a
III.
Lebensgemeinschaft
1516
IV.
Sonderregelungen kraft Angehörigenverhältnisses
1719

I. Erfasste Personen

1

Nach der Legaldefinition des § 72 Abs 1 sind Angehörige einer Person:

2

a)

Ihre Verwandten und Verschwägerten in gerader Linie; dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um Aszendenten oder Deszendenten handelt, auch eine gradmäßige Beschränkung besteht nicht.

2a

Erfasst werden daher vor allem Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Schwiegereltern, Kinder, Enkelkinder, Schwiegerkinder (14 Os 7/06w = SSt 2006/19), aber auch Stiefeltern und Stiefkinder, nicht aber der Stiefvater der Ehegattin („Stiefschwiegervater“, EvBl 2006/78 = AnwBl 2007/8079 = SSt 2006/16; Jerabek, WK

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