StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 63 Strafbare Handlungen an Bord österreichischer Schiffe oder Luftfahrzeuge
1
Diese Bestimmung basiert auf dem sog Flaggenprinzip, durch welches das Territorialitätsprinzip des § 62 ergänzt wird. Auf Straftaten, die an Bord eines österreichischen Schiffs oder eines österreichischen Luftfahrzeugs begangen worden sind, sind die österreichischen Strafgesetze auch dann anzuwenden, wenn das Schiff oder Luftfahrzeug sich in oder über fremdem Hoheitsgebiet oder auf oder über der hohen See befindet. Inländische Schiffe und Luftfahrzeuge sind daher, auch wenn sie sich nicht im Inland befinden, als Inland anzusehen.
2
Befindet sich das Schiff oder Luftfahrzeug jedoch auf österr Territorium oder über österr Luftraum, sohin im Inland (vgl hiezu § 62 Rz 2), so unterliegen die an Bord verübten strafbaren Handlungen schon kraft § 62 dem österr Strafgesetz (vgl 12 Os 78/94).
3
Ein Schiff ist dann ein österreichisches, wenn es nach den bestehenden Vorschriften die österreichische Flagge führt (vgl § 3 Seeschiffahrtsgesetz, BGBl 1981/174; § 99 SchiffahrtsG, BGBl I 1997/62), während ein Luftfahrzeug ein österreichisches ist, wenn es in Österreich registriert ist (vgl Luftfahrtsgesetz, BGBl 1957/253). Bei Sc...