StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 60 Verlängerung der Frist für die Vollstreckungsverjährung
Schrifttum
S bei § 58.
Übersicht der Kommentierung
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I. Aufbau
1
Auch bei der Vollstreckungsverjährung lassen sich die Gründe, die zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist führen, in drei Fallgruppen zusammenzufassen:
Verlängerung der Frist durch neue Verurteilung des Rechtsbrechers in der Verjährungsfrist (§ 60 Abs 1; Ablaufhemmung);
Verlängerung der Frist durch Nichteinrechnung bestimmter Zeiten (§ 60 Abs 2; Fortlaufhemmung);
Verlängerung der Frist durch Unterbrechung der Verjährung (§ 60 Abs 3).
II. Abs 1
2
Die Regelung des § 60 Abs 1 entspricht im Wesentlichen jener des § 58 Abs 2 in Bezug auf die Verfolgungsverjährung. Bei der Vollstreckungsverjährung wird darauf abgestellt, dass der Verurteilte in der Verjährungsfrist zu einer neuen Strafe oder vorbeugenden Maßnahme verurteilt wird. Im Gegensatz zur Verfolgungsverjährung muss die der neuen Verurteilung zugrunde liegende Tat nicht auf der gleichen schädlichen Neigung beruhen; die Verlängerung tritt vielmehr durch jede neue Verurteilung ein. Allerdings muss es nicht in jedem Fall zu einer Verlängerung kommen. Verjährt nämlich die Vollstr...