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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 321f Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung

Konrad Bühler/Thomas Desch/Gerhard Hafner/Astrid Reisinger-Coracini/Gregor Schusterschitz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1, 2
II.
Äußere Tatseite
35
III.
Innere Tatseite
6
IV.
Abgrenzung
7
V.
Strafe
8
VI.
Konkurrenz
911

I. Allgemeines

1

Z 1 beruht auf Art 8 Abs 2 lit b (xvii) und Art 8 Abs 2 lit e (xiii) RS; Z 2 auf Art 8 Abs 2 lit b (xviii) und Art 8 Abs 2 lit e (xiv) RS; und Z 3 auf Art 8 Abs 2 lit b (xix) und Art 8 Abs 2 lit e (xv) RS.

2

Tatbestandsvoraussetzung für alle in § 321f normierten Einzeltaten ist, dass die Tat jeweils im Zusammenhang mit einem (internationalen oder nichtinternationalen) bewaffneten Konflikt oder einer militärischen Besetzung (vgl Art 2 GA I–IV) begangen wird (s den Kommentar zu § 321b Rz 1) und die verbotenen Kampfmittel (Z 1–3) als Mittel der Kriegsführung eingesetzt werden. Dabei ist es unbeachtlich, ob der Einsatz gegen legitime militärische Ziele erfolgt oder nicht.

II. Äußere Tatseite

3

Z 1: Verwendung von Gift oder vergifteten Kampfmitteln. Gift ist eine Substanz, die durch ihre toxischen Eigenschaften wirkt und geeignet ist, den Tod oder einen schweren Gesundheitsschaden zu bewirken. Sofern im Rahmen eines Kampfmitteleinsatzes giftige Substanzen freigesetzt werden oder entstehen, ist di...

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