TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 316 Hochverräterische Angriffe gegen einen fremden Staat

Stefan Huber

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Tatobjekt
2, 3
III.
Äußere Tatseite
4, 5
IV.
Innere Tatseite
6
V.
Verfolgungsvoraussetzung
7
VI.
Konkurrenz
VII.
Strafe
8
VIII.
Tätige Reue
9
IX.
Zuständigkeit
X.
Strafanwendungsrecht

I. Allgemeines

1

Die Bestimmung ist im Wesentlichen dem Tatbestand des Hochverrats (§ 242) nachgebildet; sie ist an die Stelle des früheren § 66 Abs 2 StG getreten und soll verhindern, dass Österreich „zum Tummelplatz hochverräterischer Konspiranten gegen ausländische Staaten wird“ (EBRV 1971, 467).

II. Tatobjekt

2

Geschützt sind

1.

die Verfassung eines fremden Staates,

2.

das Staatsgebiet eines fremden Staates.

3

Erfasst wird daher sowohl der Verfassungshochverrat an einem fremden Staat als auch der Gebietshochverrat an einem fremden Staat, nicht aber der Bestandshochverrat. Es gelten hierzu sinngemäß die Ausführungen bei § 242 Rz 3 ff. Der Schutzbereich des § 316 ist allerdings insoweit enger als jener des § 242, als die Verfassung eines Gliedstaates eines fremden (Bundes-)Staates nicht geschützt ist, sondern nur die Verfassung des Oberstaates (vgl auch Fabrizy, StGB12 § 316 Rz 2; aA Hufnagl, SbgK § 316 Rz 12).

III. Äußere Tatseite

4

Tatbildlic...

StGB | Strafgesetzbuch

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.