StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung
Schrifttum
Bertel, Amtsmißbrauch und Ausnützung der Amtsstellung, StPdG 14, 151; Laich, Bemerkungen zum Dienstdiebstahl, ÖJZ 1976, 388; Marschall/Vlcek, „In dubio mitius“ als Auslegungsgrundsatz im neuen Strafrecht, ÖJZ 1974, 389 (452); Nowakowski, Die Sonderdelikte, beurteilt nach ihrer Begehbarkeit durch Extranei, ZnStR II, 147; Roeder, Der Unbegriff des „extranen“ Täters und der „eigenhändigen“ Delikte (zu § 14 Abs 1 StGB), JBl 1975, 561; Steininger, Die Amtsdelikte im Strafgesetzbuch, ÖJZ 1980, 477. Zur Rechtsnatur vgl auch bei § 39.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | Äußeres Tatbild | |
III. | Voraussetzungen und erfasste Handlungen | |
IV. | Konkurrenz |
I. Allgemeines
1
Das StGB enthält keine selbständig vertypten unechten Amtsdelikte, sondern stattdessen in § 313 eine allgemeine Vorschrift über die Behandlung (allgemein) strafbarer Handlungen, wenn diese von einem Beamten unter Ausnützung seiner Amtsstellung begangen worden sind (vgl auch Vorbem vor § 302). Zufolge dieser Vorschrift kann diesfalls die Obergrenze der sonst für das Delikt angedrohten Strafe generell um die Hälfte überschritten werden. Damit wird eine kasuistische, notwendigerweise unvollst...